DA-1 ist ein Formular, mit dem die Doppelbesteuerung der Dividenden von ausländischen Aktien vermieden werden kann. Die Dividendenausschüttung einiger Aktien wird manchmal doppelt besteuert: sowohl in dem Land, in dem das Unternehmen tätig ist, als auch in der Schweiz. Das ist zum Beispiel bei US-amerikanischen Aktien der Fall. Deren Dividendenausschüttungen wurden bereits in den USA besteuert.
Mit dem DA-1 Formular kannst Du diese doppelte Besteuerung zurückfordern. Die Schweizer Steuerbehörden ziehen ein DA-1 Formular aber nur in Betracht, wenn der Wert insgesamt höher ist als CHF 100. Mit dem DA-1 Formular erhältst Du dann 15 % der Doppelbesteuerung Deiner Dividenden zurück. Damit dieser Wert höher als CHF 100 ist, muss Dein Portfolio über CHF 600 in Dividenden von ausländischen Aktien ausschütten. Das ist bei einem Inyova Portfolio in der Regel erst der Fall, wenn es über CHF 400’000 wert ist.
Für die Deklaration der meisten Inyova Portfolios sind die DA-1 Werte im Steuerauszug deshalb nicht nötig. Hier findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Du Dein Inyova Portfolio deklarieren kannst.