Mit der Inyova Säule 3a kannst Du nachhaltig für Deine Pension investieren!
Das Vorsorgesystem in der Schweiz ist in drei Säulen aufgeteilt. Die 1. Säule sind die staatlichen Leistungen (AHV), die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge (Pensionskasse / BVG) und bei der 3. Säule handelt es sich um die private Vorsorge.
Generell legt man Geld in der 3. Säule beiseite, damit man auch nach der Pensionierung eine gute Lebensqualität beibehalten kann. Denn die 1. Säule und die 2. Säule decken nach der Pensionierung bei den meisten Menschen nur einen Teil des gewünschten Lebensstandards ab.
Diese dritte Säule ist unterteilt in die Säulen 3a und 3b.
Mit Deiner Inyova Säule 3a kannst Du einen echten Beitrag leisten – und zwar indem Du in Unternehmen investierst, die aktiv zur Lösung der grössten Nachhaltigkeitsprobleme unserer Zeit beitragen. Eine Inyova Säule 3a ist vollständig personalisiert und hat einen niedrigen und transparenten Preis. Ausserdem bringt die Inyova Säule 3a auch steuerliche Vorteile mit sich.
Wie Du Deine nachhaltige Säule 3a mit Inyova startest, siehst Du hier.
Wann kann ich Geld aus der Inyova Säule 3a beziehen?
Generell bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, Dir die gesamte Säule 3a bei der Pensionierung (oder frühestens fünf Jahre davor) auszahlen zu lassen. Möchtest Du länger als bis Alter 65 arbeiten, kannst Du den Kapitalbezug bis maximal Alter 70 aufschieben.
Du kannst bereits vor Erreichen des Rentenalters Dein Geld beziehen, wenn Du:
- Es für den Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum verwenden willst oder
- Ins Ausland gehst, um dort dauerhaft zu leben oder
- Dein eigenes Unternehmen gründest (Du machst Dich selbstständig) oder
- Arbeitsunfähig bist und eine volle Invaliditätsleistung beziehst
Ein einzelnes Säule 3a Konto kann nur vollständig bezogen werden; Teilbezüge sind nicht möglich. Allerdings kannst Du auch mehrere Säule 3a Konten eröffnen.
Was sind die steuerlichen Vorteile einer Inyova Säule 3a?
Der Vorteil einer Säule 3a ist, dass man sie vollständig von der Einkommenssteuer absetzen kann und dass das angesparte Kapital von der Vermögenssteuer befreit ist. Bei der Auszahlung wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Dazu erhältst Du jedes Jahr einen Steuerbeleg über den eingezahlten Betrag, die Du zusammen mit Deiner Steuererklärung einreichen kannst. Dieser Steuerbeleg wird für Dich von unserem Partner Liberty 3a Vorsorgestiftung erstellt. Du findest ihn jeweils im Januar des Folgejahres Deiner Einzahlung in Deinem Inyova Dashboard unter “Dokumente”.
Der Gesetzgeber gibt einen Maximalbetrag vor, den Du jedes Jahr in Deine Säule 3a einzahlen kannst. Dazu kannst Du hier mehr Informationen finden.
Damit Du noch in der laufenden Steuerperiode von den Vorteilen profitieren kannst, solltet Du die Einzahlungen in Deine Inyova Säule 3a pro Jahr bis jeweils Mitte Dezember tätigen.