Der Gesetzgeber gibt einen Maximalbetrag vor, den Du jedes Jahr in Deine Säule 3a einzahlen kannst.
Personen, welche durch ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind und entsprechende Beiträge leisten, dürfen für das Jahr 2026 maximal CHF 7'258 einzahlen. Selbständig erwerbende Personen oder Personen, welche die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreichen (jährliches Einkommen von unter CHF 21'510.–) dürfen 20 % des steuerbaren Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber CHF 36'288 für das Jahr 2026.
Damit Deine Einzahlung noch für das aktuelle Steuerjahr angerechnet wird, sollte sie bis spätestens 29. Dezember überwiesen werden, mindestens zwei Arbeitstage vor dem letzten Bankarbeitstag (31. Dezember). Da es immer zu Buchungsverzögerungen kommen kann, ist es ratsam, die Überweisung bereits Mitte Dezember zu veranlassen. Dies verhindert mögliche Verzögerungen und garantiert den Steuerabzug im aktuellen Jahr.
Bitte beachte, dass ein Transfer einer bestehenden Säule 3a deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Informationen dazu findest Du hier.
Gut zu wissen:
- Falls Du nicht in der Schweiz wohnst, oder kein AHV-(Alters- und Hinterlassenenversicherung) pflichtiges Einkommen hast, kannst Du lediglich das angesparte Kapital einer existierenden Säule 3a zu Inyova transferieren.
- Sollte sich an Deiner persönlichen Situation mal etwas ändern (Du wechselst z.B. Dein Arbeitsverhältnis von einer Anstellung zu einem selbständigen Erwerb), dann schreibe uns einfach eine E-Mail an customers@inyova.ch, und wir leiten alles Weitere für Dich in die Wege.
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Seit 2026 kannst Du in der Schweiz erstmals Beitragslücken in der Säule 3a aus dem Vorjahr (2025) nachträglich einzahlen.
Das Wesentliche: Du musst zuerst den Maximalbetrag für 2026 komplett eingezahlt haben. Danach kannst Du die Lücke aus 2025 schliessen und zusätzlich Steuern sparen.
Möchtest Du Deine Lücke schliessen? Kontaktiere uns einfach – wir unterstützen Dich Schritt für Schritt beim gesamten Prozess.