Der Gesetzgeber gibt einen Maximalbetrag vor, den Du jedes Jahr in Deine Säule 3a einzahlen kannst.
Personen, welche durch ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind und entsprechende Beiträge leisten, dürfen für das Jahr 2022 maximal CHF 6'883 einzahlen. Selbständig erwerbende Personen oder Personen, welche die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreichen (jährliches Einkommen von unter CHF 21'510.–) dürfen 20 % des steuerbaren Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber CHF 34'416 für das Jahr 2022.